Energiesammelgesetz trifft energiegenossenschaftliches Kerngeschäft
Großteil der mehr als 850 Energiegenossenschaften droht Stillstand – Regionale Investitionen in gemeinschaftliche Photovoltaik gefährdet
Berlin, 20. November 2018. Die im Kabinettsbeschluss zum Energiesammelgesetz vorgesehenen Sonderkürzungen der Vergütung von Photovoltaik-Dachanlagen treffen Bürgerenergie-Genossenschaften in ihrem Kerngeschäft. 81 Prozent der 855 im Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) organisierten Energiegenossenschaften betreiben Photovoltaikanlagen. 72 Prozent der Energiegenossenschaften haben weitere Investitionen in Photovoltaikanlagen geplant. Viele dieser Projekte umfassen Photovoltaik-Dachanlagen in der Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowatt. Gerade diese sind von den Sonderkürzungen betroffen. „Mittelgroße Photovoltaik-Dachanlagen bieten den mit viel ehrenamtlichen Engagement tätigen Energiegenossenschaften ein handhabbares Geschäftsfeld, um eine lokale und klimafreundliche Energieversorgung voranzutreiben“, sagt Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV. „Diese bürgernahen und regionalen Investitionen werden unmöglich, wenn der Kabinettsbeschluss zum Energiesammelgesetz in dieser Form umgesetzt wird. Wir fordern daher die Streichung der vorgesehenen Sonderkürzungen.“
Doch nicht nur künftige Projekte würden durch das Energiesammelgesetz verhindert. Auch laufende Projekte wären gefährdet, wenn sie nicht zum 1. Januar 2019 fertig werden. Dabei ist diese Kurzfristigkeit gar nicht notwendig, da durch den atmenden Deckel beim Ausbau der Photovoltaik bereits ein Instrument zur Regulierung der Vergütung besteht. Sobald sich der Zubau beschleunigt, wird die Vergütung entsprechend angepasst. Der atmende Deckel bietet derzeit einen festen gesetzlichen Rahmen und damit Planungssicherheit. Kurzfristige Einschnitte verunsichern die Marktteilnehmer und bedrohen sogar laufende Projekte. „Wenn ich heute nicht weiß, ob ich zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme noch eine sichere Refinanzierung habe, dann werde ich nicht investieren", warnt Ott. „Mit solchen kurzfristigen marktverändernden Entscheidungen würde ein weiteres Engagement der 183.000 Mitglieder in unseren Energiegenossenschaften verhindert. Kleine und mittlere Unternehmen würden aus dem Markt gedrängt.“
Die Positionen der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften sowie Informationen über Energiegenossenschaften finden Sie unter
www.genossenschaften.de\energie.
Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vertritt die Interessen von 855 Energiegenossenschaften mit 183.000 Mitgliedern. Diese Mitteilung steht im Pressebereich auf
www.dgrv.de zur Verfügung.
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