Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende
Das EEG 2014 und die im Rahmen der 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundeswirtschaftsministeriums geplanten Novellierungen führen zu grundlegenden Veränderungen für die Energiegenossenschaften und die gesamte genossenschaftliche Gruppe. Aber auch die Finanzmarktregulierung, insbesondere das Kapitalanlagegesetzbuch, stellt eine große Herausforderung dar. Themen wie die verpflichtende Direktvermarktung, Ausschreibungen, die Wirtschaftlichkeit von Neuanlagen oder die Definition des „operativ tätigen Unternehmens“ und der „untergeordneten Hilfs- und Nebentätigkeit“ beeinflussen massiv die zukünftigen Geschäftsaktivitäten der Energiegenossenschaften. Andererseits gibt es große Potenziale: Direktlieferungsmodelle von Strom und Wärme mittels Photovoltaik- und BHKW-Anlagen in Mehrfamilienhäusern, Contracting oder Elektromobilität.
Wie wirken sich die gesetzlichen Änderungen konkret aus? Wie kann man auf die neue Situation reagieren? Und welche energiegenossenschaftlichen Konzepte sind insbesondere in den Bereichen Strom und Wärme zukünftig möglich? Welches Potenzial haben Ausschreibungsverfahren, Effizienzmaßnahmen oder Nahwärmeversorgung durch BHKWs?
Diese und weitere Fragen diskutieren Praktiker aus Energiegenossenschaften und genossenschaftlichen Unternehmen mit Politikern, Behörden- und Verbandsvertretern auf dem „Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende“ der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV und des GdW. Die Veranstaltung knüpft dabei an den erfolgreichen Energiewendekongress im Jahr 2012 mit über 500 Teilnehmern an.
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